Steht der Verkauf eines Hauses an, denn gilt es wichtige Punkte zu beachten, damit der Verkauf auch zu einem Erfolg wird. Oft macht es Sinn, sich von einem Experten, die Informationen zu holen, die eben erst eine reibungslose Veräußerung ermöglichen. Denn für einen Laien ist es nicht immer einfach, alles zu beachten, auf was es auch ankommt.
Daran muss bei einem Verkauf geachtet werden
Zunächst sollte also überlegt werden, ob nicht besser ein Makler mit dem Verkauf beauftragt werden sollte. Natürlich kann sich der Eigentümer auch selber mit dem Verkauf befassen. Das aber kostet jede Menge Zeit. Der Makler würde keine zusätzlichen Kosten verursachen, denn es ist immer so, dass die Maklercourtage von dem Erwerber bezahlt werden muss.
Der Makler würde alle Arbeiten übernehmen, auch das nicht immer ganz einfache ausschreiben der Immobilie und zudem wird er das Haus auch gleich bewerten, was wieder Kosten einsparen kann. Entscheidet man sich dazu, die Immobilie selber zu verkaufen, dann muss diese in Zeitungen oder im Internet inseriert werden und das so, dass diese ins rechte Licht gerückt wird.
Alle Daten und Fakten zu dem Haus, müssen genannt werden, alle Vorteile, aber auch eventuell vorhandene Mängel. Am besten kann das über das Internet, bei bestimmten Portalen erfolgen.
Was muss bei einem Verkauf beachtet werden
Ist nun also der Käufer gefunden, dann sollten nochmals alle wichtigen Punkte in Betracht gezogen werden, ob der Käufer die Bedingungen auch erfüllen kann. Der Kaufvertrag spielt dabei immer die wesentliche Rolle. Sinn macht es diesen Vertrag immer mit einem Notar abzusprechen. Dieser wird es dann auch sein, welcher bei dem Grundbuchamt, die Änderung des Grundbusches veranlassen wird. Zumal es in Deutschland auch so geregelt ist, dass der Verkauf einer Immobilie immer über einen Notar erfolgen muss.
Nicht nur der Kaufertrag ist wichtig, denn es gehören immer noch weitere Unterlagen dazu. Ein Grundbuchauszug muss beigelegt sein und auch der Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Bevor die Immobilie übergeben wird, oder besser gesagt, bevor es zu der Änderung im Grundbuch kommt, sollte sichergestellt sein, dass der komplette Kaufpreis, bereits bezahlt und geflossen ist.